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Ihr Mac ist nicht mehr alleine -
Vertragsbedingungen
Ihr Mac ist nicht mehr alleine - Vertragsbedingungen (Letzte Änderung: 25.11.2009) |
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1. Konzeption des Cash-Back-Programms "Ihr Mac ist nicht mehr alleine" 2. Rabattantrag
Bei Einsendung der Rechnung per Fax, Post oder E-Mail ist unbedingt die auf der Rechnung vermerkte Registrierungsnummer anzugeben. 3. Kaufnachweis
Die Endkundenrechnung muss bis 29.01.2010 eingegangen sein. Die Anträge zum Programm müssen spätestens 14 Tage nach dem Rechnungsdatum eingereicht werden. Geht die Rechnung nicht rechtzeitig ein, wird der Antrag storniert. Die Rechnung muss sowohl den Drucker als auch den gleichzeitig erworbenen Apple Mac Computer enthalten. 4. Bedingungen des Cash-Back-Programms 5. Dieses Angebot kann nicht in Verbindung mit anderen, den Verkauf eines HP Photosmart C4680, HP Photosmart Plus, HP Photosmart Premium oder HP Photosmart Premium mit Fax fördernde Maßnahmen oder Sondervereinbarungen mit Hewlett-Packard genutzt werden, die im selben Zeitraum angeboten werden. 6. Registrierungen für das Cash-Back Programm, die nicht vollständig sind oder falsche Angaben enthalten, können nicht bearbeitet werden. 7. HP behält sich das Recht vor, dieses Programm jederzeit ohne Angabe von Gründen abzuändern oder abzubrechen. 8. Im Rahmen der Registrierung über die Website stellt der Teilnehmer auf dem Antragsformular einer HP Vertretung persönliche Daten bereit. Diese Daten werden zur Durchführung dieses Programms sowie für Marketing- und Qualitätskontrollanalysen genutzt. Der Teilnehmer hat das Recht auf Einsichtnahme und Berichtigung der durch die HP Vertretung gespeicherten Informationen, die ihn betreffen. Der Antrag hierfür kann bei der HP Vertretung unter der oben (2.d) genannten Adresse eingereicht werden. In Belgien hat der Teilnehmer darüber hinaus entsprechend dem Gesetz vom Dezember 1992 zum Schutz der Privatsphäre das Recht der Einsichtnahme bzw. der Anforderung einer Mitteilung der gespeicherten Informationen sowie der Einsichtnahme in das von der Kommision zum Schutz der Privatsphäre (Commission for the Protection of Privacy) gespeicherte öffentliche Register. In Frankreich bildet das Datenschutzgesetz (la loi Informatique et liberties) vom 6. Januar 1978 gemäß CNIL die Grundlage. 9. Bei einer durch den Kunden eingereichten fehlerhaften oder irrtümlichen Forderung oder von HP ergangenen fehlerhaften oder irrtümlichen Forderung oder Überzahlung, ist der Kunde verpflichtet, nach vorheriger schriftlicher Benachrichtigung (mindestens Tage im Voraus) durch HP, sämtliche dieser fehlerhaften oder irrtümlichen Forderungen oder Überzahlungen zurückzuzahlen oder rückzuerstatten und HP von jeglicher/jeglichen hieraus enstehenden Haftung, Forderungen, Schäden und Steuerverpflichtungen schadlos zu halten und freizustellen. |
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